Portal für Whistleblower

Herzlich willkommen auf der Hinweisgeberseite für Whistleblower (hinweisgebende Personen) der Kanzlei Dilling Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Bitte lesen Sie zunächst aufmerksam die folgenden Hinweise und entscheiden Sie anschließend, ob bzw. wie Sie Ihren Hinweis abgeben möchten.

1. Bitte lesen

Bitte teilen Sie uns mit,

  • bei welchem von uns betreuten Unternehmen oder Unternehmensteil
  • was
  • wann
  • wo
  • mit welchen Beteiligten passiert ist

Wir bitten Sie, uns den Sachverhalt möglichst detailliert zu schildern.

Meldungen können beispielweise Verstöße betreffen, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, z. B. Korruption, Kartellrechtsverstöße, Körperverletzung, Sexualdelikte. Aber auch Verstöße gegen andere gesetzliche Vorgaben oder interne Compliance-Richtlinien wie den Code of Conduct oder eine Unterschriftenrichtline sind relevant.

Wir möchten Sie darum bitten, ebenfalls anzugeben, ob Sie selbst diesen Vorfall beobachtet haben, ob Sie selbst daran beteiligt sind oder ob Sie über Dritte hiervon erfahren haben. Ebenfalls interessiert uns, welche weiteren – ggf. an den konkreten Vorgängen unbeteiligten – Personen hiervon Kenntnis haben und ob es Unterlagen (z. B. E-Mails, Fotos) hierzu gibt. Solche Unterlagen können Sie auch als Dateien über dieses Webportal hochladen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Bitte prüfen Sie vor Erteilung des Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Sie machen, auch inhaltlich zutreffen.
  • Insbesondere dürfen Sie keine Angaben machen, von denen Sie wissen, dass sie falsch sind.
  • Wir empfehlen Ihnen zu Ihrem eigenen Schutz die mitgeteilten Tatsachen zumindest grob zu überprüfen und dies für sich an einem sicheren Ort zu dokumentieren.
  • Sollten Sie später feststellen, dass einige Angaben, die Sie früher gemacht haben, nicht (mehr) richtig sind, dann bitten wir Sie, diese zu korrigieren.
  • Sollten Sie sich nicht sicher sein, verwenden Sie bitte Formulierungen wie „Ich glaube...“, „Ich halte es für möglich...“

Bei Unsicherheiten in der Darstellung, der Bewertung und/oder der Vorgehensweise können Sie vorher – auch anonym – und kostenfrei mit unserer Kanzlei über den Fall sprechen.

Eingang und Bearbeitung

  • Alle Hinweise werden von uns, Rechtsanwältin Dr. Nadja Müller und/oder Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling, sorgfältig und vertraulich geprüft und bearbeitet.
  • Wir bestätigen Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden persönlich den Eingang des Hinweises.
  • Sollte es erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um mögliche Rückfragen zu klären.

Weiterleitung an das Unternehmen

  • Nachdem wir den Hinweis auf Plausibilität geprüft haben, leiten wir diesen vertraulich an das Unternehmen weiter.
  • Wir achten darauf, dass wir den Hinweis nicht an solche Personen weiterleiten, die selbst Gegenstand der Meldung sind.
  • Das Unternehmen entscheidet anschließend, wie mit dem Hinweis umzugehen ist (z. B. Einleitung einer internen Untersuchung, Abgabe an externe Behörden).
  • Unternehmen müssen aufgrund ihrer Legalitätspflicht mögliche Hinweise auf Fehlverhalten untersuchen und aufgetretenes Fehlverhalten unterbinden. Daher wird jeder Hinweis ernst genommen und kann zu Folgemaßnahmen führen.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Meldung und ein damit im Zusammenhang stehendes Verfahren für alle Beteiligten belastend ist. Daher bitten wir Sie als hinweisgebende Person, vorab sorgfältig zu prüfen, ob die von Ihnen  gemachten Angaben nach Ihrem besten Wissen und Gewissen korrekt sind.

Abschluss

  • Spätestens nach drei Monaten erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis.
  • Mit der Erteilung eines Hinweises entsteht kein anwaltliches Mandatsverhältnis zwischen Ihnen als hinweisgebender Person und unserer Kanzlei.
  • Ein Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen unserer Kanzlei und dem Unternehmen, das uns als Compliance-Ombudspersonen oder Vertrauensanwälte bestellt hat.
  • Gleichwohl vereinbaren wir, Dilling Rechtsanwälte, mit jedem dieser Unternehmen, dass diese unwiderruflich darauf verzichten, über die Identität der hinweisgebenden Person unterrichtet zu werden, wenn diese das nicht wünscht.
  • Wir arbeiten unabhängig und weisungsfrei von allen Unternehmen, die uns beauftragt haben.

Die von uns zur Verfügung gestellten Meldekanäle sind kostenfrei (Ausnahme Threema). Es fallen für Sie als hinweisgebende Person keine Kosten an – weder für die Übermittlung Ihrer Meldung noch zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens.

  • Wir sind gesetzlich zur Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person verpflichtet. Ebenso schützen wir die Identität der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
  • Sie müssen bei der Abgabe eines Hinweises keine persönlichen Daten offenlegen. Sie können die Meldung auch anonym abgeben. Selbst wenn Sie uns Ihre Identität preisgeben, können Sie von uns verlangen, dass wir diese nicht an das betroffene Unternehmen weitergeben.
  • Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird unabhängig vom gewählten Meldekanal gewährleistet.

Bitte beachten Sie, dass der Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Identität nicht absolut ist und wir hierauf keinen Einfluss haben.

  • Zum einen sieht das Hinweisgeberschutzgesetz in § 9 Abs. 2 Ausnahmen von der Vertraulichkeit vor, die es beispielsweise erlauben, die Identität einer hinweisgebenden Person an eine Strafverfolgungsbehörde weiterzugeben, wenn diese das verlangt. Auf § 9 Abs. 2 HinSchG wird ausdrücklich verwiesen.
  • Zum anderen genießen nur solche Personen Vertraulichkeitsschutz, die gutgläubig sind, also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermitteln. Eine hinweisgebende Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermittelt, muss damit rechnen, dass ihre Identität über ein Auskunftsbegehren der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO bekannt wird und die betroffene Person Schadensersatzansprüche geltend macht.
  • Schließlich besteht weder bei uns noch bei den Unternehmen, die uns mandatieren, Beschlagnahmeschutz, d. h. im Falle einer behördlichen Untersuchung dürfen Behörden Unterlagen beschlagnahmen, aus denen die Identität der hinweisgebenden Person hervorgeht.
  • Hinweisgebenden Personen, die befürchten, dass ihre Identität bekannt wird, wird deshalb dazu geraten, eine Meldung anonym abzugeben. Auch bei einer anonymen Meldung dürfen keine falschen Informationen übermittelt werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben möchten:

  • Bitte achten Sie darauf, dass aus den Unterlagen, die Sie uns zusenden, Ihre Identität nicht hervorgeht. Bitte entfernen Sie daher alle personenbezogenen Daten, die auf Sie hindeuten, wie z.B. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und bei Word-Dokumenten unter der Rubrik „Informationen“, dass Sie der Autor des Dokumentes sind.
  • Bitte beschreiben Sie lediglich das Verhalten oder die Äußerungen einer Person, ohne auf Hierarchien, Abteilungen, Berufserfahrung oder persönliche Beziehungen zu ihr einzugehen.
  • Verwenden Sie bitte keine Formulierungen, Emojis, Wörter oder Ausdrücke, die regelmäßig von Ihnen genutzt werden und die eine Identifizierung ermöglichen könnten.
  • Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit nicht die berufliche E-Mail-Adresse, ein firmeninternes Netzwerk oder einen Computer des Unternehmens.
  • Der Schutz Ihrer Identität ist uns ein besonderes Anliegen und Ihren Wunsch nach Anonymität unterstützen wir. Wir werden daher von unserer Seite keine Maßnahmen ergreifen, um Sie zu identifizieren.

Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass Dritte nicht auf die Kommunikation zwischen Ihnen und unserer Kanzlei zugreifen können, können Sie den Signal-Messenger verwenden, der eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet.

Sofern Sie anonym bleiben wollen, sollten Sie uns gleichwohl die Möglichkeit einräumen, zu einem späteren Zeitpunkt Rückfragen zu dem Fall stellen zu können. In Betracht kommen hierfür:

  • die Einrichtung einer speziellen E-Mail-Adresse nur für diesen Fall oder
  • die Nutzung von ProtonMail für sichere und verschlüsselte E-Mail-Kommunikation oder
  • die Nutzung eines Prepaid-Handys ggf. in Kombination mit dem Signal-Messenger oder
  • Threema.
  • Die Vereinbarung eines Termins, zu dem Sie uns anonym zurückrufen.

Sie können uns auch über dieses Webportal einseitig mitteilen, wie, wann und wo Sie zu erreichen sind.

Wir stehen auch für persönliche Treffen mit der hinweisgebenden zur Verfügung.

Soweit Sie persönliche Daten angeben, werden diese gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften geschützt. Alle Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind ausführlich in unserer Datenschutzerklärung erläutert

Hinweise sind ein effektives Mittel, um Risiken und Rechtsverstöße frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Deshalb müssen hinweisgebende Personen geschützt werden. Insbesondere dürfen Sie keine Repressalien von Seiten Ihres Arbeitgebers erleiden.

Repressalien können jede Handlung oder Unterlassung umfassen, die zu einer beruflichen Benachteiligung der hinweisgebenden Person aufgrund ihrer Meldung führt. Dies schließt auch Androhungen oder Versuche von Repressalien ein. Mögliche berufliche Nachteile können beispielsweise in einer Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Diskriminierung oder in Form von Mobbing bestehen. Sollten Sie eine Repressalie erleiden, dann teilen Sie uns bitte auch dies mit.

Bitte beachten Sie aber, dass nur gutgläubige hinweisgebende Personen geschützt werden. Gutgläubig sind Sie dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Ihren Schutz verlieren Sie, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Tatsachen mitteilen.

2. Hinweis geben

Bitte wählen Sie den für Sie am besten geeigneten Kanal, um einen Hinweis zu geben:

Keine Pflichtangabe, Sie können den Hinweis auch anonym erteilen.
Insbesondere wenn Sie anonym bleiben möchten, möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, wie wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Wir empfehlen „Protonmail“, wenn Sie weiterhin sicher und anonym per E-Mail kommunizieren möchten.
Bitte wählen Sie aus, ob wir Sie kontaktieren sollen!
Sie können den Hinweis in jeder beliebigen Sprache abgeben.
Upload

Wenn Sie mich per E-Mail kontaktieren und einen Hinweis weitergeben möchten, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse:

info@ra-dilling.de

Um maximale Anonymität zu wahren, nutzen Sie möglichst eine VPN-Verbindung.

Eine anonyme und sichere Alternative zur herkömmlichen E-Mail-Kommunikation bietet der Anbieter ProtonMail aus der Schweiz.

ProtonMail können Sie kostenlos nutzen. Für die Erstellung eines Kontos sind keine personenbezogenen Daten erforderlich. Nach eigenen Angaben erstellt ProtonMail standardmäßig keine IP-Protokolle, die mit Ihrem anonymen Konto in Verbindung gebracht werden können.

Die Kommunikation ist so verschlüsselt, dass selbst ProtonMail die E-Mails weder entschlüsseln noch deren Inhalt einsehen kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Da ProtonMail alle Nutzerdaten auf Servern in der Schweiz speichert, sind diese durch das strenge schweizerische Datenschutzrecht geschützt.

Wenn Sie uns auf diesem Weg kontaktieren möchten, erstellen Sie bitte ein eigenes, ebenfalls kostenloses Konto und senden Sie Ihre Nachricht an folgende Adresse:
RADilling@protonmail.com

Wenn Sie die rückverfolgungssichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Signal nutzen möchten, nutzen Sie die kostenlose App bzw. einen Account über Desktop und kontaktieren uns auf Signal über unsere Mobilnummer:

+49 (0)163 3476 111

Sie haben bei Signal auch die Möglichkeit, Daten hochzuladen und so an uns weiterzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Telefonnummer, mit der Sie sich bei Signal anmelden, für andere Signal-Nutzer sichtbar ist. 
Wenn Sie Ihre Anonymität auch an dieser Stelle schützen möchten, sollten Sie nach Kurzzeit-/Prepaid-Alternativen Ausschau halten, mit denen Anonymität möglich ist, oder z. B. die Alternative Threema nutzen. 

Bitte gewähren Sie den Zugriff im Browser-Dialog.

Wenn Sie uns über Threema kontaktieren möchten, nutzen Sie die kostenpflichtige App bzw. einen Account über Desktop und verwenden unsere folgende Threema-ID, um uns zu kontaktieren:
3P9X97PS

Über den Messenger-Dienst Threema können Sie anonym Meldungen abgeben. Ihre Rufnummer ist dabei nicht sichtbar.
Auch über Threema haben Sie die Möglichkeit, uns Anhänge weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Threema, dass der Quellcode nicht öffentlich einsehbar ist – wie bei OpenSource-Varianten wie Signal – und deshalb nicht nachvollziehbar ist, wo die Daten ggf. eingesehen werden. Threema wird deshalb als sicherer Kanal bewertet.

Wenn Sie uns direkt per Telefon erreichen möchten, nutzen Sie bitte die folgende Nummer:

+49 163 3476 111

Bitte beachten Sie, dass die Sicherheit gewöhnlicher Telefongespräche über Provider nicht Ihrer bzw. unserer Kontrolle unterliegt.

Wenn Sie uns anonym etwas per Post zuschicken möchten, versenden Sie Ihre Unterlagen bzw. Ihr Paket bitte an folgende Adresse:

Dilling Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Landgrafenstraße 49
D-50931 Köln

Wir werden Ihre Zusendung vertraulich behandeln.

Wenn Sie uns gerne persönlich treffen möchten, um als hinweisgebende Personen einen Hinweis abzugeben, stehen wir auch dafür zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über einen der obenstehenden Kanäle, um einen Treffpunkt zu vereinbaren. Auch hier versichern wir größtmögliche Vertraulichkeit.

3. Externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen können Informationen über Verstöße wahlweise auch an externe Meldestelle melden. 

Externe Meldestellen der Bundesrepublik Deutschland

Externe Meldestelle ist grundsätzlich das
Bundesamt für Justiz 
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn.

Das Meldeportal des Bundesamtes für Justiz finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Kontakt/Kontakt_node.html

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin 
Mögliche Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie gegen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden: 
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn.

Das Meldeportal der BaFin finden Sie hier:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2BaF6&c=-1&language=ger

Bundeskartellamt 
Mögliche Verstöße im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie bei Fehlverhalten von großen Onlineplattformen auf digitalen Märkten können Sie dem Bundeskartellamt melden: 
Kaiser-Friedrich-Straße 16 
53113 Bonn

Das Meldeportal des Bundeskartellamtes finden Sie hier:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger

Externe Meldestellen der Europäischen Union

Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Mögliche Betrugsfälle oder sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zu Lasten von EU-Mitteln können Sie – auf Wunsch auch anonym – bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) melden: 
Europäische Kommission
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
B-1049 Brüssel
Belgien

Das Meldeportal von OLAF finden Sie hier:

https://fns.olaf.europa.eu/main_de.htm


European Union Aviation Safety Agency 
Mögliche Verstöße im Bereich der Flugsicherheit können Sie – auch vertraulich – der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) melden: 
Konrad-Adenauer-Ufer 3
D-50668 Köln

Das Meldeportal von EASA finden Sie hier:

https://www.easa.europa.eu/en/confidential-safety-reporting


European Securities and Markets Authority
Mögliche Verstöße in den Bereichen OGAW/UCIT, Ratingagenturen, Transaktionsregister, Verbriefungsregister und Benchmarks können Sie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) melden:  
201-203 rue de Bercy
CS 80910
F-75589 Paris Cedex 12
Frankreich

Das Meldeportal von ESMA finden Sie hier:

https://esma.integrityline.app/


European Medicines Agency 
Mögliche Verstöße auf dem Gebiet der Arzneimittelsicherheit können Sie der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) melden: 
Domenico Scarlattilaan 6
NL-1083 HS Amsterdam
Niederlande

Den Meldeweg von EMA finden Sie hier: 

https://www.ema.europa.eu/en/about-us/how-we-work/external-whistleblowing-policy